Pilzkontrolle
Um möglichen gefährlichen Vergiftungen vorzubeugen, kann privates Sammelgut den Pilzkontrollstellen des Polizeiinspektorats der Stadt Bern zur kostenlosen Kontrolle vorgewiesen werden.
Die Kontrollstellen sind wie folgt geöffnet :
Bern
Bern - Bümpliz
August - Oktober:
Dienstag und Donnerstag: 18.00 - 19.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 17.00 - 18.00 Uhr
Frankenstrasse 1, 1. Untergeschoss
Bern - Zentrum
August - Oktober:
Montag, Mittwoch und Freitag: 18.00 - 19.00 Uhr
Predigergasse 5, Einstellhalle Seite Schüttestrasse
siehe auch:
https://www.bern.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/gesundheitsvorsorge/pilzkontrolle
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Pilzsammelverbot
Das Pilzsammelverbot im Kanton Bern wurde per 1. Juli 2012 aufgehoben (Inkraftsetzung der revidierten Naturschutzverordnung vom 10. November 1993; NSchV).
Pilze können daher ab Juli 2012 ohne zeitliche Beschränkung gesammelt werden.
Die Mengenbeschränkung (2 kg pro Person/Tag) bleibt bestehen.
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Bewilligung zu Erwerbszwecken
Das Sammeln von Pilzen zu Erwerbszwecken (Markt, Gaststätten usw.) bedarf nach wie vor einer Ausnahmebewilligung.
Gesuchsformulare können Sie beim LANAT Amt für Landwirtschaft & Natur des Kantons Bern, Naturförderung (ANF), Schwand 17, 3110 Münsingen beziehen: Tel. +41 31 636 14 50.